Allgemeine Geschäftsbedingungen für Servicetätigkeiten von Dienstleistern, die über schaden-Nothilfe.de geordert werden.
Die Firma Jens Fischer Sanitär Heizung und Erneuerbare Energien e.K. Eintracht Straße 45, 41751 Viersen („Schaden-Nothilfe“) betreibt die Vermittlungsplattform für Schadenmanagement schaden-Nothilfe.de. Hierüber können Verbraucher und Unternehmer („Kunde“) Dienstleister für handwerkliche Dienstleistungen („Dienstleistungen“) bestellen. Dienstleister sind Unternehmer, die selbstständig und auf eigene Rechnung handeln („Dienstleister“). Schaden-Nothilfe vermittelt für Dienstleister Verträge zwischen Kunde und Dienstleistern. In diesem Zusammenhang ist Scha-den-Nothilfe namens und im Auftrag des jeweiligen Dienstleisters als Vertreter mit Abschlussvoll-macht berechtigt, für Dienstleister Buchungsanfragen des Kunden entgegenzunehmen und nach Freigabe durch den Dienstleister zu bestätigen. Zahlungen an Dienstleister weiterzuleiten und Rechnungen im Namen der Dienstleister auszustellen. Schaden-Nothilfe entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Dienstleister die Anfrage des Kunden annimmt oder nicht.
Der Kunde geht deshalb zwei Vertragsverhältnisse ein: Zum einen, einen unentgeltlichen Vertrag mit Schaden-Nothilfe über die Nutzung der Plattform („Nutzungsvertrag“) und zum anderen einen entgeltlichen Vertrag mit einem Dienstleister über die Erbringung handwerklicher Dienstleistungen. Für diesen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und einem Dienstleister gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
a. Bei dem Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister handelt sich um einen Vertrag mit werk- und dienstvertraglichen Elementen; Parteien dieses Vertrages sind allein der Kunde und der Dienstleister. Der Kunde hat gegen den Dienstleister einen Anspruch auf Erbringung von Dienst-leistungen entsprechend der Buchungsanfrage des Kunden. Der Dienstleister hat gegen den Kunden Anspruch auf Zahlung der in 6. genannten Stundenlohnvergütung zzgl. Material- Maschine und Nebenkostenvergütung, nachdem die vereinbarten Dienste geleistet sind. Für Fehlerverhalten ist der Dienstleister verantwortlich.
b. Kann Schaden-Nothilfe eine Anfrage eines Kunden nicht erfolgreich vermitteln, kommt kein Vertrag zustande.
c. Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:
(1.) Die Dienstleistungsanfrage des Kunden übermittelt Schaden-Nothilfe an den Anforderungen der Anfrage entsprechende, also passende Dienstleister. Hat der Kunde einen favorisierten Dienstleister benannt, an diesen.
(2.) Die Auftragsbestätigung enthält Angaben zum vereinbarten (das heißt, wie in der Buchungs-anfrage beschriebenen) Leistungsumfang und zum Dienstleister (Identität), der die Leistung erbringt.
(3.) Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn er Verbraucher (§13 BGB) ist. Scha-den-Nothilfe nimmt einen Widerruf des Kunden stellvertretend für den Dienstleister entgegen.
(4.) Kann Schaden-Nothilfe eine Dienstleistungsanfrage des Kunden nicht erfolgreich vermitteln, kommt kein Dienstleistungsvertrag zustande; Schaden-Nothilfe informiert den Kunden entspre-chend (per E-Mail oder telefonisch).
Der Kunde gibt dem Dienstleister die zur Vertragserfüllung notwendigen Auskünfte und Hilfestel-lungen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten. Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbar-ten Zeitpunkt erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum Ort der zu erbringenden Dienstleistung.
Der Dienstleister unterliegt bei der Durchführung des Vertrages weder Weisungen von Schaden-Nothilfe, noch des Kunden bezüglich der Art und Inhalt der Leistung. Diese sind vielmehr einver-nehmlich im Vertrag zwischen Dienstleister und Kunden zu vereinbaren. Der Dienstleister gestaltet die Durchführung des Vertrages in eigener Organisation und Verantwortung unter Berücksichtigung der Regelungen des Vertrages.
Eine Abweichung der vereinbarten Absprachen der zu erbringenden Leistung der Dienstleistung muss vorab zwischen dem Dienstleister und dem Kunden vereinbart werden und ist Schaden-Nothilfe unverzüglich mitzuteilen.
Schaden-Nothilfe wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten und soweit wirtschaftlich vertretbar darauf hinwirken, dass Mängel vom Dienstleister behoben werden. Schaden-Nothilfe schuldet allerdings weder einen solchen Erfolg, noch haftet Schaden-Nothilfe für die Mängelbesei-tigung oder sonstige sich hieraus ergebende Rechtsfolgen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Dienstleister, die über das Recht der Nacherfüllung hinausgehen, bleiben unberührt.
Die Vermittlung der Schaden-Nothilfe Kooperationsunternehmen ist für den Verbraucher kosten-frei. Der Dienstleister und die von ihm beauftragten Nachunternehmer sind zu einer Provisionszah-lung innerhalb 30 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten wie im Kooperationsvertrag angegeben verpflichtet.
Arbeiten, welche von Schaden-Nothilfe durchgeführt werden, sind unverzüglich nach Rechnungs-stellung mit schuldbefreiender Wirkung an die Firma Jens Fischer Sanitär Heizung und Erneuerba-re Energien e.K. zu zahlen.
Die von Schaden-Nothilfe gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Jens Fischer Sanitär Heizung und erneuerbare Energien e.K.
Der Dienstleister haftet dem Kunden bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften; Ausnahmen regelt der nachfolgende Absatz.
Auf Schaden-Nothilfe haftet der Dienstleister – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister jeweils nur
(1.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(2.) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflich-tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertrags-pflicht)); in diesem Fall ist die Haftung des Dienstleisters jedoch auf den Ersatz des vorhersehba-ren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Es gilt deutsches Recht. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Den durch die Schaden-Nothilfe vermittelten Unternehmen, sowie der Firma Jens Fischer Sanitär, Heizung und erneuerbare Energien e.K. ist eine Stundenlohnvergütung ab/ bis Firmensitz des jeweiligen Unternehmens zu zahlen. Die Nachfolgenden Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Vergütungsansprüche richten sich nach der Qualifikation der Eingesetzten Mitarbeiter und gelten pro Stunde. Eine Meisterstunde kostet 112€ Netto. Eine Monteurstunde kostet 59,68€ Netto. Eine Helferstunde kostet 49€ Netto. Eine Leck Ortung inkl. hierfür Notwendiger Maschinenkosten mit bis zu 2 Technikerstunden kostet 350€ Netto. Hinzu kommen Abend-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagszuschläge, welche wie folgt berechnet werden:
Uhrzeit | Montag-Freitag | Samstag | Sonntag | Feiertag |
06:00-20:00 | 0% | 50% | 100% | 150% |
20:00-22:00 | 50% | 100% | 150% | 200% |
22:00-06:00 | 100% | 150% | 200% | 250% |
Insofern der Feiertag auf einen Sonntag fällt ist ein Lohnzuschlag von zusätzlich nochmal 100% vom Ursprungslohn fällig. Fällt der Feiertag auf einen Samstag ist ein zusätzlicher Lohnzuschlag von 50% vom Ursprungslohn zu entrichten. Eventuelle Material, Maschinen und Nebenkosten sind zusätzlich zu errichten, hierzu gelten die Mietbedingungen. Die Schaden-Nothilfe ist nicht für den Nachweis entsprechenden Qualifikationen beweispflichtig zu machen. Den Unternehmen ist es freigestellt einen niedrigeren Lohn anzusetzen, dieser kann jedoch nicht vom Kunden eingefordert werden. Alle Löhne verstehen sich ab/bis Lager, dies gilt auch bei Annahmeverzug. Hinzu kom-men Fahrzeugkosten von 1€ Netto pro gefahrenen Kilometer.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Schaden-Nothilfe mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail, siehe „Kontakt“) über Ihren Ent-schluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen namens und in Vollmacht des Dienstleisters alle Zahlungen, die wir bzw. ein Treuhänder von Ihnen erhalten haben bzw. hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Dienstleister angenommene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie und stellvertretend für den Dienstleister uns bzw. einen Treuhänder einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtum-fang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Durch Ihre ausdrückliche Anforderung des Dienstleister bei dringenden Reparaturen und Instand-haltungsmaßnahmen ist der Widerruf ausgeschlossen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die Firma Jens Fischer Sanitär Heizung und erneuerbare Energien e.K. ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schaden-Nothilfe
c/o Firma Jens Fischer Sanitär Heizung und Erneuerbare Energien e.K.
Eintrachtstraße 45
41751 Viersen
E-Mail: info@schaden-Nothilfe.de
Telefon: +49 (2162) 91992930
Telefax: +49 (2162) 91992939
Vermieter und Mieter schließen einen Mietvertrag über die kostenpflichtige Überlassung von Geräten (Mietgut) ab. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Der Vermieter übergibt das Mietgut in einem mangelfreien und betriebsfertigen Zustand. Der Mieter hat Gelegenheit, das Mietgut vor der Übergabe zu besichtigen und auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
§ 3. Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte unter Beachtung der Betriebsanlei-tung nur zum bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor Überbean-spruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Dem Mieter obliegt die Wasserentleerung der Luftentfeuchter, soweit dies nichts anderes in den Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten ist. Sämtliche Energiekosten sind vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut auf eigene Rechnung für die Mietdauer gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Der Mieter hat empfindliche Böden vor Beschädigung oder Verschmutzung durch die Geräte zu schützen.
Die Mietpreise gelten je angefangenem Kalendertag. Die Mindestmietdauer beträgt zwei Wochen. Ein Bautrockner kostet 18,44€/Tag Netto. Ein Heizgebläse kostet 10€/Tag Netto. Ein Adsorpti-onstrockner kostet 21€/Tag Netto. Ein Trocknungsgebläse kostet 10€/Tag Netto. Ein Luftreiniger kostet 14€/Tag Netto zzgl. Filterpauschale von 80€/Woche Netto. Ein Dämmschichttrocknungs-aggregat wird pro m² zu trocknende Fläche abgerechnet und koset 14,1€/m² für bis zu 14 Tage Netto, es werden min. jedoch 35m³ berechnet, ab 14 Tagen werden 10€/m²/Woche Netto berechnet. Arbeitszeiten sind nicht Bestandteil des Mietpreises und werden separat gemäß AGB berechnet.
Anfahrts- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Vermieter durchgeführte Auf- bzw. Abbauarbeiten, Installationen etc. werden nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersätzen gesondert berechnet und sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarun-gen fixiert, nicht Bestandteil des Mietzinses. Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein können, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der Abholung Beauftragten, und zwar auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit der Übergabe an den Frachtführer, wenn der Mieter die Versendung vereinbart hat, und im Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereit-stellung des Mietgegenstandes. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters. Zeiten, die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme der Reparaturzeiten, die durch natürlichen Verschleiß notwendig gewor-den sind. Die Ausfallzeiten müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt und belegt werden.
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle vom Vermieter getragen. Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermie-ter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbean-spruchung, bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und darf das Gerät auf Kosten des Mieters abholen bzw. abholen lassen. Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung der im § 3 angegebenen Verpflich-tungen des Mieters Schadenersatz fordern.
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe haftet er auch dann, wenn er die Gründe nicht zu vertreten hat. Kann der Mieter die Mietsache nicht zurückgeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt. Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, die vom Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der Entwendung oder Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine bestehende Versicherung den Versicherungsschutz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Eine unsachge-mäße Benutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die gemieteten Geräte entgegen den Anga-ben in der Betriebsanleitung in Betrieb genommen und genutzt werden. Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des Vermieters.
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich sind, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst durch. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters selbst, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturen, sei es, dass sie durch mangelnde sachgerechte Wartung und Pflege oder auch durch unerlaubten Eingriff Dritter verur-sacht werden, hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Funktionsstörungen den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er dies, so kann er keinen Anspruch auf Änderung des Mietpreises verlangen. Über die Bereitstellung von Service-Personal durch den Vermieter sind besondere Abmachungen zu treffen. Der Mieter hat Beschlagnahmungen, Pfän-dungen, Beschädigungen und andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten, nach dem Ausland zu verbringen oder anderen zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR zu zahlen. Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte gilt als vom Vermie-ter anerkannt, wenn nicht spätestens 7 Arbeitstage nach dem Eintreffen der Geräte am Lager des Vermieters eine Mängelanzeige unter Bekanntgabe der festgestellten Mängel dem Mieter bekannt gemacht wird.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, die Stellung einer Kaution in angemessener Höhe vor Aushändigung des Mietgutes zu beanspruchen. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag.
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonde-ren Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen.
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