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Hat das Dach eines Wohnhauses oder eines gewerblichen Gebäudes durch einen Brand oder andere Elementarschäden Löcher bekommen, müssen so schnell wie möglich geeignete Dachabdichtungen her. Dazu müssen Sie wissen, dass Sie aufgrund der Bestimmungen in Ihren Versicherungsverträgen sogar dazu gezwungen sind, zur Vermeidung von Folgeschäden für gute Dachabdichtungen zu sorgen. Unterlassen Sie diese Sicherungsmaßnahmen, müssen Sie damit rechnen, dass die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung später teils kräftige Abzüge bei der Regulierung der Wasserschäden, Sturmschäden oder Hagelschäden vornehmen.
Zuerst einmal müssen Sie selbst für die Kosten der Abdichtungen am Dach aufkommen. Da wir als Fachfirma Ihnen die von den Versicherungen verlangten Dokumente zur Schadenaufnahme und den Nachweis der Notwendigkeit der Dachabdichtungen erstellen können, haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten später der Versicherung bei der Regulierung mit in Rechnung zu stellen. Stellt der Fachmann fest, dass eine sofortige Abdichtung nach einem Brand oder einem Unwetterschaden notwendig ist, muss die Versicherung die Kosten der Sicherungsmaßnahme in vollem Umfang übernehmen. Wir helfen Ihnen an dieser Stelle gern bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Hat ein Sturm „nur“ einige Dachziegel gelockert oder davongetragen, macht es natürlich Sinn, das Dach gleich fachkundig vollständig reparieren zu lassen. Weist der obere Schutz Ihres Hauses jedoch großflächige Schäden auf, ist eine Komplettreparatur oftmals nicht möglich. Dann helfen wir mit notfallmäßigen Dachabdichtungen, indem wir beispielsweise das Gebäude vorübergehend mit stabilen Planen bedecken. Wir bieten diesen Service für Elementarschäden bundesweit in enger Kooperation mit zahlreichen Handwerksfirmen an. Das hat für Sie den Vorteil, dass wir die Abdichtungen so schnell realisieren können, wie es von den Versicherungen von Ihnen verlangt wird und für die Sicherung Ihres Eigentums vor Folgeschäden notwendig ist.
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