Ihr Ansprechpartner

Das Risiko eines Sturmschadens an Gebäuden nimmt durch den allgemeinen Klimawandel ständig weiter zu. Kaum jemand weiß, dass es auch in Deutschland eine so genannte Tornado-Allee gibt, die von Nordrhein-Westfalen bis nach Sachsen und in Teile Brandenburgs reicht. Dort treten auch Tornados der Stärke F3 auf, die so heftige Sturmschäden anrichten können, dass Hilfe von einem Fachbetrieb sofort notwendig wird. Aber wie kann man Sturmschäden beheben? Schnelle Hilfe bieten wir Ihnen bei einem Sturmschaden mit unserer bundesweiten Schaden-Nothilfe durch erfahrene Experten. Die Hotline, über die Einsätze zur Behebung und Erfassung von Sturmschäden koordiniert werden, ist rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.
Wenn Sie einmal in die AGB Ihrer Hausratversicherung und Gebäudeversicherung schauen, werden Sie feststellen, dass Sie eine Verpflichtung zur Prävention gegen eine Ausweitung der Sturmschäden haben. Ein durch einen Sturm in Mitleidenschaft gezogenes Dach kann in den darunter liegenden Wohn- und Geschäftsräumen Wasserschäden nach sich ziehen. Sorgen Sie nicht zeitnah für eine Abdichtung, kann Ihnen die Versicherung die Regulierung der Folgeschäden gänzlich oder teilweise verweigern. Ziehen Sie sofort unsere Experten hinzu, die Ihre Sturmschäden beheben, und gehen Sie diesem Risiko aus dem Weg.
Ein erster Schritt ist die Aufnahme eines Sturmschadens zu Beweiszwecken. Daran schließt sich bis zur endgültigen Beseitigung des Sturmschadens eine Notsicherung an. Bevor eine Renovierung der Gebäude erfolgen kann, müssen die Böden, Decken und Wände ausgetrocknet werden. Das können wir ebenfalls für Sie übernehmen. Alternativ bieten wir für die Gebäudetrocknung und Mauertrocknung Leihgeräte an. Wir verhandeln auch gern in Ihrem Auftrag mit den Ansprechpartnern Ihrer Gebäudeversicherung und Hausratversicherung, damit Sie Ihre Sturmschäden so schnell wie möglich beheben können und anerkannt sowie ersetzt bekommen.
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